
Ambulant bedeutet, dass eine Untersuchung oder Behandlung ohne geplante stationäre Übernachtung erfolgt. Auch nach einem ambulanten Eingriff kann zunächst eine Überwachungszeit notwendig sein. Die Entlassung richtet sich nach dem Befinden und den medizinischen Voraussetzungen.
Ob ein Verfahren ambulant möglich ist, hängt vom Umfang, von der Narkose und vom Gesundheitszustand ab. Kleinere Injektionsbehandlungen und manche Operationen können ambulant stattfinden. Der Begriff sagt für sich allein weder etwas über die Schwierigkeit noch über die Risiken des Eingriffs aus.
Vor dem Termin werden Heimweg, Begleitperson, Verhalten nach einer Betäubung und Kontaktmöglichkeiten bei Beschwerden besprochen. Nach einer Sedierung oder Vollnarkose darf man nicht unmittelbar selbst fahren. Beratung, Bedenkzeit und Einwilligung bleiben auch bei ambulanten Behandlungen eigenständige Schritte.
