
Die Facharztbezeichnung setzt ein abgeschlossenes Medizinstudium, eine ärztliche Approbation, die vorgeschriebene Weiterbildung und eine Facharztprüfung voraus. Eine Promotion und der akademische Grad Dr. med. sind davon zu unterscheiden und keine Voraussetzung für die Facharztanerkennung.
Die genaue Bezeichnung richtet sich nach der geltenden Weiterbildungsordnung. Für die Auswahl einer behandelnden Person zählen neben der anerkannten Qualifikation auch Erfahrung mit dem konkreten Verfahren, Aufklärung und Nachsorge. Die umgangssprachliche Bezeichnung Schönheitschirurg allein weist keine bestimmte Facharztweiterbildung nach.
Eine Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft kann zusätzliche Informationen liefern, ersetzt aber nicht die Prüfung der persönlichen Qualifikation. Fragen zu Ausbildung, Behandlungserfahrung und Betreuung sollten vor dem Eingriff beantwortet sein.
